1. Begriffsbestimmungen
1.1 „Kerna“ bezeichnet die Kerna sp. z o.o., Warszawska 40/2A, 40-008 Katowice, Polen, KRS 0001203068, NIP 9542897132.
1.2 „Partner“ bezeichnet ein Unternehmen, das nach diesen Bedingungen in das Kerna-Partnerprogramm aufgenommen wurde.
1.3 „Kunde“ bezeichnet die Person oder Organisation, die Vertragspartei eines kostenpflichtigen Kerna-Abonnements für ein Konto ist, das dem Partner nach Ziffer 5 zugeordnet ist. Für die Zuordnung und die Provision wird jedes Konto gesondert behandelt.
1.4 „Konto“ bezeichnet ein Kerna-Konto. Bei einem Team-Tarif ist dies das Konto, das für die Bezahlung des Teams verantwortlich ist.
1.5 „Partnercode“ bezeichnet den Code, den Kerna dem Partner zuweist. „Partnerlink“ bezeichnet die Adresse unter kerna.io, die diesen Code enthält. „Deal-Registrierung“ bezeichnet die Registrierung des Firmennamens und der E-Mail-Domain eines potenziellen Kunden durch den Partner im Partner-Dashboard nach Ziffer 5.2.
1.6 „Nettozahlung“ bezeichnet den Betrag, den ein Kunde für ein Abonnement tatsächlich an Kerna zahlt, nach Abzug von Rabatten, ohne Umsatzsteuer und sonstige Steuern und abzüglich Erstattungen, Gutschriften und Rückbelastungen in den Grenzen von Ziffer 6.2.
1.7 „Provisionszeitraum“ bezeichnet für jeden Kunden den Zeitraum, der mit dem Eingang der ersten erfolgreichen Zahlung des Kunden für das zugeordnete Abonnement bei Kerna beginnt und mit der Beendigung des zwischen Kerna und dem Partner nach diesen Bedingungen geschlossenen Vertrags endet. Endet das Abonnement und beginnt dasselbe Konto später ein neues, gilt Ziffer 5.8. Das Partner-Dashboard zeigt an, wann der Provisionszeitraum jedes Kunden begonnen hat.
1.8 „Partner-Dashboard“ bezeichnet den Partnerbereich des Kerna-Dashboards unter kerna.io. „Abrechnung“ bezeichnet die Provisionsübersicht für einen Abrechnungszeitraum nach Ziffer 7.2, die dort nach Ziffer 7 bereitgestellt wird.
1.9 „Stufe“ bezeichnet die Stufe Partner oder Partner Plus nach Ziffer 3.
1.10 „Arbeitstag“ bezeichnet jeden Tag außer Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Polen.
1.11 „Gruppe“ bezeichnet den Partner und jeden Rechtsträger, der ihn beherrscht, von ihm beherrscht wird oder mit ihm unter gemeinsamer Beherrschung steht.
1.12 Tage, Monate und Quartale im Sinne dieser Bedingungen werden nach der koordinierten Weltzeit (UTC) bestimmt, sofern eine Ziffer nichts anderes vorsieht. Steuerlich maßgebliche Datumsangaben wie das Leistungsdatum richten sich nach dem anwendbaren Recht.
2. Teilnahme am Programm
2.1 Ein Unternehmen bewirbt sich über das Formular unter kerna.io/partners. Kerna prüft jede Bewerbung und kann sie ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2.2 Teilnehmen können nur eingetragene Unternehmen mit einer Steuernummer. Sie müssen im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit handeln und im Europäischen Wirtschaftsraum, im Vereinigten Königreich, in der Schweiz, in den Vereinigten Staaten oder in Kanada niedergelassen sein: den Ländern, in denen Kerna Partner über Stripe auszahlen kann.
2.3 Vor der Annahme dieser Bedingungen kann der Partner sie lesen und ihren Text speichern oder ausdrucken. Der Vertrag kommt zustande, wenn Kerna die Aufnahme per E-Mail bestätigt hat und der Partner diese Bedingungen im Partner-Dashboard akzeptiert hat. Die Person, die sie akzeptiert, gibt ihren Namen und ihre Position an und bestätigt, dass sie berechtigt ist, für den Partner zu handeln. Kerna bewahrt den Text der akzeptierten Fassung, Datum und Uhrzeit der Annahme sowie die Angabe, wer sie akzeptiert hat, auf und sendet dem Partner per E-Mail eine Bestätigung mit dem akzeptierten Text.
2.4 Mit der Aufnahme weist Kerna dem Partner einen Partnercode und einen Partnerlink zu und gewährt den vom Partner benannten Kerna-Konten Zugang zum Partner-Dashboard. Der Partner ist für die Handlungen dieser Nutzer im Partner-Dashboard verantwortlich.
2.5 Das Programm ist nicht exklusiv. Kerna kann mit anderen Partnern zusammenarbeiten und in jedem Gebiet direkt verkaufen. Der Partner hat keine Abnahmepflicht und kein Umsatzziel.
3. Stufen und Provision
3.1 Der Partner verdient Provision auf jede Nettozahlung, die Kerna während des Provisionszeitraums eines Kunden von diesem Kunden erhält. Der Provisionsanspruch entsteht spätestens zu dem Zeitpunkt, den zwingendes Recht vorsieht, insbesondere Art. 761³ des polnischen Zivilgesetzbuchs.
3.2 Der Satz hängt von der Stufe des Partners ab:
| Stufe | Satz | Wie sie erreicht wird |
|---|---|---|
| Partner | 20 % | Mit der Aufnahme |
| Partner Plus | 25 % | Nettozahlungen der Kunden von insgesamt mindestens 25.000 € oder 100.000 zł im vorangegangenen Kalenderquartal |
3.3 Am ersten Tag jedes Kalenderquartals legt Kerna die Stufe des Partners für dieses Quartal auf Grundlage der Nettozahlungen des Vorquartals fest, auf die Provision angefallen ist. Zahlungen in Euro und in Złoty werden zusammengerechnet, wobei jeder Betrag als Anteil am Schwellenwert seiner Währung ausgedrückt wird. So qualifizieren zum Beispiel 12.500 € und 50.000 zł zusammen den Partner für Partner Plus. Ein Wechselkurs wird nicht verwendet. Die Stufe gilt nur für dieses Quartal: Erreichen die Nettozahlungen des Vorquartals den Schwellenwert nicht, hat der Partner in diesem Quartal die Stufe Partner, und für die in diesem Quartal zugeordneten Kunden gilt ein Provisionssatz von 20 %. Der Provisionssatz für bereits zugeordnete Kunden ändert sich nicht (Ziffer 3.4).
3.4 Für jeden Kunden bleibt der Provisionssatz während des gesamten Provisionszeitraums unverändert, und zwar in Höhe des Satzes der Stufe, die der Partner an dem Tag hatte, an dem dieser Kunde zugeordnet wurde. Eine spätere Änderung der Stufe wirkt sich nicht auf bereits zugeordnete Kunden aus.
3.5 Provision fällt auf jede Zahlung an, die während des Provisionszeitraums eingeht, unabhängig davon, welchen Zeitraum sie abdeckt, einschließlich Monats- und Jahreszahlungen, Verlängerungen, Upgrades, zusätzlicher Nutzerplätze und anderer Tarifänderungen, und zwar zum Satz des jeweiligen Kunden. Ein Wechsel zwischen monatlicher und jährlicher Zahlungsweise berührt bereits verdiente Provision nicht, vorbehaltlich Ziffer 6.
3.6 Keine Provision fällt an auf:
- Zahlungen, die Kerna nach dem Ende des Provisionszeitraums erhält, vorbehaltlich Ziffer 17.5 Buchstabe (c);
- Zahlungen des Partners, seiner Mitarbeiter oder eines Mitglieds seiner Gruppe;
- Zahlungen von einem Konto, von dem Kerna in den 12 Monaten vor der Zahlung, mit der der Provisionszeitraum dieses Kunden begonnen hat, irgendeine Zahlung erhalten hat;
- Beträge, die Kerna nicht behält, etwa bei einer Erstattung oder Rückbelastung, in den Grenzen von Ziffer 6.2.
3.7 Die Provision wird in der Währung der Zahlung des Kunden berechnet und gezahlt: in Euro oder in Złoty.
3.8 Die Provision ist die einzige Vergütung des Partners nach diesen Bedingungen. Der Partner ist nicht verpflichtet, Leistungen von Kerna zum Weiterverkauf zu erwerben, sich an Werbung oder Verkaufsförderung für Kerna zu beteiligen oder Kerna-spezifische Investitionen zu tätigen, etwa in Ausstattung, Räumlichkeiten oder die Schulung von Personal. Kerna erstattet Kosten nur, wenn Kerna ihnen vorab schriftlich zugestimmt hat. Bittet Kerna den Partner, solche Werbung oder Verkaufsförderung zu finanzieren oder eine solche Investition zu tätigen, stimmt Kerna den Kosten vorab zu und erstattet sie vollständig.
4. Preise für Kunden
4.1 Kunden, die einem Partner zugeordnet sind, zahlen die geltenden Preise von Kerna. Das Programm gewährt Kunden keinen Rabatt.
4.2 Der Partner darf im Namen von Kerna keine Rabatte, Rückvergütungen oder sonstigen Vorteile anbieten, keinen Teil seiner Provision an einen Kunden weitergeben und einem Kunden keinen anderen Vorteil anbieten, der von der Provision abhängt.
4.3 Kerna kann eigene Werbeaktionen durchführen. Nimmt ein Kunde eine solche Werbeaktion in Anspruch, bleibt der Kunde dem Partner zugeordnet, und die Provision wird auf die Nettozahlung berechnet.
5. Zuordnung
5.1 Ein Kunde wird dem Partner zugeordnet, wenn Kerna seine erste Zahlung für ein Abonnement erhält, das auf einem der nachstehenden Wege abgeschlossen wurde. Jedes Konto kann nur einem Partner zugeordnet werden. Die Zuordnung ändert sich danach nicht mehr, außer nach den Ziffern 5.6 bis 5.8.
5.2 Deal-Registrierung. Bevor ein potenzieller Kunde ein Abonnement abschließt, kann der Partner dessen Firmennamen und E-Mail-Domain im Partner-Dashboard registrieren. Der Partner registriert nur einen Interessenten, mit dem er in aktiven Gesprächen steht, und legt Kerna auf Verlangen Nachweise über diese Gespräche vor; Kerna kann eine Registrierung aufheben, für die kein Nachweis vorgelegt wird. Eine Registrierung gilt 30 Tage und kann vor ihrem Ablauf einmal um weitere 30 Tage verlängert werden, solange die Gespräche andauern. Sie erfasst das erste Konto unter dieser Domain, das während der Laufzeit der Registrierung ein kostenpflichtiges Abonnement beginnt; andere Konten unter der Domain werden nur nach den Ziffern 5.3 bis 5.6 zugeordnet. Kerna lehnt die Registrierung einer Domain ab, die:
- bereits ein kostenpflichtiges Kerna-Konto hat;
- zu einem öffentlichen E-Mail-Anbieter gehört;
- bereits von einem anderen Partner registriert ist;
- dem Partner oder seiner Gruppe gehört.
5.3 Partnerlink. Ein Kunde, der dem Partnerlink folgt und anschließend auf kerna.io ein Abonnement bezahlt, wird dem Partner zugeordnet. Der Partnerlink überträgt den Partnercode auf die Abonnementseite; der Kunde gibt keinen Code ein.
5.4 Maßgeblich ist der Partnerlink, dem der Kunde vor der Zahlung zuletzt gefolgt ist. Kerna speichert den Link nicht in Cookies; er geht daher verloren, wenn der Besucher Browser oder Gerät wechselt oder ohne ihn zu kerna.io zurückkehrt. Eine Deal-Registrierung nach Ziffer 5.2 hängt nicht vom Link ab.
5.5 Vorrang. Eine gültige Deal-Registrierung hat Vorrang vor einem Partnerlink.
5.6 Nicht erfasste Zuordnung. Innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Zahlung eines Kunden kann der Partner Kerna per E-Mail bitten, einen Kunden zuzuordnen, den die vorstehenden Wege nicht erfasst haben. Kerna entscheidet auf Grundlage der verfügbaren Nachweise. Für einen auf diese Weise zugeordneten Kunden verdient der Partner Provision zu dem Satz, der seiner Stufe an dem Tag entspricht, an dem Kerna den Kunden zuordnet. Die Provision umfasst alle provisionsfähigen Zahlungen dieses Kunden, beginnend mit der ersten Zahlung und einschließlich der vor der Zuordnung eingegangenen Zahlungen. Der Provisionszeitraum des Kunden beginnt weiterhin mit dieser ersten Zahlung.
5.7 Die Aufzeichnungen von Kerna über die Zuordnung sind maßgeblich, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie unrichtig sind. Kerna berichtigt eine nachweislich unrichtige Zuordnung und informiert die betroffenen Partner. Provision, die dem falschen Partner gutgeschrieben wurde, wird storniert oder, falls bereits gezahlt, nach den Ziffern 6.3 und 7.9 zurückerlangt, und dem richtigen Partner wird die Provision gutgeschrieben, die er hätte verdienen sollen, zum Satz seiner Stufe an dem Tag, an dem der Kunde ursprünglich zugeordnet wurde, für den Provisionszeitraum des Kunden.
5.8 Wiederkehrende Kunden. Außer bei einer Berichtigung nach Ziffer 5.7 bleibt ein Konto, das einem Partner zugeordnet wurde, diesem Partner zugeordnet und wird niemals einem anderen Partner zugeordnet. Endet das Abonnement eines Kunden und beginnt dasselbe Konto später während des Provisionszeitraums des Kunden ein neues kostenpflichtiges Abonnement, fällt auf Zahlungen für dieses Abonnement Provision zum ursprünglichen Satz des Kunden an. Ein Konto, das nie zugeordnet war und in den 12 Monaten vor seiner ersten Zahlung für ein neues Abonnement keine Zahlung an Kerna geleistet hat, kann als neuer Kunde zugeordnet werden.
6. Prüfung, Erstattungen und Rückbelastungen
6.1 Provision wird erfasst, wenn der Partner nach Ziffer 3.1 den Anspruch darauf erwirbt, und in der Abrechnung für den Abrechnungszeitraum abgerechnet, in dem dieser Anspruch entstanden ist. 30 Tage lang nach der Zahlung prüft Kerna die Position auf Erstattungen, Rückbelastungen und Fehler. Diese Prüfung verschiebt weder die Abrechnung noch den Zahlungstermin nach Ziffer 7.
6.2 Wird eine Zahlung eines Kunden erstattet, rückgängig gemacht oder gemindert, mindert oder storniert Kerna die Provision darauf anteilig, jedoch nur, wenn offensichtlich ist, dass der Vertrag mit dem Kunden aus Gründen, die Kerna nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt wird, wie es Art. 761⁴ des polnischen Zivilgesetzbuchs vorsieht. Eine Erstattung, die darauf beruht, dass Kerna nicht oder nicht ordnungsgemäß geleistet hat, oder die Kerna aus Kulanz gewährt, mindert die Provision nicht. Ist die Provision bereits in einer bereitgestellten Abrechnung enthalten, erscheint die Minderung als Korrektur in einer späteren Abrechnung; wurde die Provision bereits gezahlt, gilt zusätzlich Ziffer 6.3. Dieselbe Minderung wird niemals zweimal vorgenommen.
6.3 Wurde nicht geschuldete Provision bereits gezahlt, rechnet Kerna sie gegen spätere dem Partner zustehende Beträge in derselben Währung auf, auch bevor sie in Geld zurückzuzahlen wäre. Kerna teilt dem Partner zuvor beide Beträge, den Grund und das Datum der Aufrechnung mit. Ein Betrag, der nicht innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zurückerlangt wurde, ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch Kerna zurückzuzahlen. Kein Betrag wird zweimal zurückerlangt. Eine gesetzlich erforderliche Rechnungskorrektur wird innerhalb der gesetzlichen Fristen ausgestellt und verbucht, unabhängig davon, ob der Betrag aufgerechnet oder zurückgezahlt wurde.
6.4 Beanstandet ein Kunde eine Zahlung bei seiner Bank oder seinem Kartenaussteller, wird die Provision darauf weder zurückgehalten noch ihre Fälligkeit verschoben. Unterliegt Kerna in diesem Verfahren, wird die Provision in den Grenzen von Ziffer 6.2 gemindert, anteilig, wenn Kerna einen Teil der Zahlung behält, und ein bereits gezahlter Betrag wird nach Ziffer 6.3 zurückerlangt.
6.5 Das Partner-Dashboard zeigt jede Provisionsposition, ihren Status und die Abrechnung, in der sie enthalten ist.
7. Abrechnungen, Rechnungen und Zahlung
7.1 Die Provision wird für jeden Abrechnungszeitraum nach Ziffer 7.2 abgerechnet. Innerhalb der ersten 5 Arbeitstage nach Ende eines Abrechnungszeitraums stellt Kerna im Partner-Dashboard eine Abrechnung bereit, getrennt für Euro und Złoty, über die gesamte Provision, auf die der Partner in diesem Zeitraum nach Ziffer 3.1 den Anspruch erworben hat, mit allen noch nicht abgerechneten Korrekturen, unabhängig vom Betrag. Die Abrechnung weist gesondert aus: für jede Provisionsposition den Kunden, das Datum, an dem der Anspruch auf die Provision entstanden ist, und, sofern Kerna die Zahlung erhalten hat, deren Eingangsdatum, den Betrag, auf den die Provision berechnet wird, den Satz und die Provision; jede Korrektur der Provision aus einer früheren Abrechnung mit ihrem Grund; einen aus einer früheren Abrechnung vorgetragenen Saldo; und den zu zahlenden Saldo. Jede Provisionsposition und jede Korrektur erscheint nur in einer einzigen Abrechnung, sodass nichts doppelt in Rechnung gestellt oder gezahlt wird. Das Partner-Dashboard zeigt außerdem jede Provisionsposition und ihren Status ab dem Zeitpunkt ihrer Erfassung.
7.2 Es gibt keinen Mindestbetrag. Die Leistungen nach diesen Bedingungen werden in Abrechnungszeiträumen abgerechnet. Jeder Abrechnungszeitraum ist ein Kalenderquartal; endet der Vertrag jedoch vor dem letzten Tag eines Quartals, endet der letzte Abrechnungszeitraum an dem Tag, an dem der Vertrag endet (der „Schlusszeitraum“). Leistungsdatum ist der letzte Tag des Abrechnungszeitraums, auch eines Schlusszeitraums, sofern das anwendbare Recht nichts anderes verlangt. Kerna stellt die Abrechnung für einen Schlusszeitraum (die „Schlussabrechnung“) innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Vertragsende bereit, in jedem Fall so rechtzeitig, dass der Partner eine für ihn geltende Rechnungsfrist einhalten kann. Provision, die nach Ziffer 7.3 aus einer Abrechnung herausgenommen wurde und sich als geschuldet erweist, wird in eine Nachtragsabrechnung für den Abrechnungszeitraum aufgenommen, in dem der Partner nach Ziffer 3.1 den Anspruch darauf erworben hat. Nach der Schlussabrechnung werden später festgestellte Provision für den Schlusszeitraum und jede Korrektur von Provision, die bereits in einer Abrechnung enthalten ist, in eine Nachtragsabrechnung aufgenommen, mit einer Rechnungskorrektur, soweit das Gesetz sie verlangt. Provision, die nach Vertragsende gemäß Ziffer 17.5 Buchstabe (c) weiter anfällt, wird für den Rest dieses Quartals und danach für jedes Kalenderquartal abgerechnet. Übersteigen die Korrekturen in einer Währung die Provision, stellt Kerna die Abrechnung dennoch bereit; auf sie wird nichts gezahlt, und der Saldo wird nach Ziffer 6.3 gegen spätere Abrechnungen aufgerechnet.
7.3 Der Partner prüft jede Abrechnung und kann sie im Partner-Dashboard akzeptieren. Die Annahme bestätigt die Beträge; sie ist keine Voraussetzung für die Rechnungsstellung oder die Zahlung und verschiebt keine Frist. Kerna prüft jeden Einwand, der innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung erhoben wird, und berichtigt die Abrechnung erforderlichenfalls. Ein Einwand hält den unstreitigen Teil nicht auf: Was Kerna als geschuldet anerkennt, wird fristgerecht in Rechnung gestellt und gezahlt, und eine Position, die der Partner vollständig bestreitet, etwa eine Korrektur, wird innerhalb von 5 Arbeitstagen aus der Abrechnung herausgenommen. Ein Einwand verschiebt nicht die Fälligkeit der Provision: Provision, die sich später als geschuldet erweist, wird in einer Nachtragsabrechnung mit den gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen gezahlt. Eine bereits ausgestellte Rechnung wird nach den gesetzlichen Vorschriften berichtigt. Die Annahme einer Abrechnung oder das Unterlassen eines Einwands hindert keine Partei daran, einen nachweisbaren Fehler später zu berichtigen, und schränkt das gesetzliche Recht des Partners auf Auskunft und auf Überprüfung der Berechnung seiner Provision nicht ein.
7.4 Für jede Abrechnung stellt der Partner Kerna eine Rechnung über die darin enthaltene Provision zuzüglich einer etwaigen Steuer nach Ziffer 8 aus, unter Angabe der Nummer der Abrechnung, und zwar bis zum 15. Tag des Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums oder so, wie es das für den Partner geltende Recht anderweitig verlangt. Die Rechnungsstellung setzt die Annahme der Abrechnung nicht voraus. Eine Korrektur, die Provision ändert, die aufgrund einer früheren Abrechnung in Rechnung gestellt wurde, wird durch eine Rechnungskorrektur mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnung dokumentiert, wie es das Gesetz verlangt, und wird nicht von der Rechnung für den Abrechnungszeitraum abgezogen. Kerna zahlt den Saldo der Abrechnung: die in Rechnung gestellte Provision mit der darauf entfallenden Steuer, abzüglich bzw. zuzüglich der Korrekturen mit der darauf entfallenden Steuer und eines nach Ziffer 7.2 vorgetragenen Saldos. Die Abrechnung im Partner-Dashboard enthält die Angaben, die für die Rechnungen benötigt werden; ihre Vorschläge, etwa zu Datumsangaben und Wechselkursen, ersetzen nicht die für den Partner geltenden Vorschriften. Ein Partner, der verpflichtet ist, Rechnungen in KSeF auszustellen, stellt sie dort aus, und ihr Zugangsdatum bestimmt sich nach den KSeF-Vorschriften für den jeweils genutzten Modus. Andere Partner stellen sie in KSeF aus oder senden sie per E-Mail an partners@kerna.io.
7.5 Kerna zahlt den Saldo jeder Abrechnung bis zum letzten Tag des Monats nach Ende ihres Abrechnungszeitraums. Eine fehlende oder verspätete Rechnung verschiebt die Zahlung nicht, ebenso wenig die Prüfung nach Ziffer 6.1. Provision, die nach diesem Termin gezahlt wird, auch in einer Nachtragsabrechnung, wird mit den gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen gezahlt. Kerna zahlt über Stripe, außer in den Fällen der Ziffern 7.7 und 7.8. Um über Stripe bezahlt zu werden, eröffnet der Partner über das Partner-Dashboard ein Auszahlungskonto bei Stripe und schließt die Verifizierung durch Stripe ab; zwischen dem Partner und Stripe gilt dann das Connected Account Agreement von Stripe. Stripe zahlt den Betrag nach dem Auszahlungsplan dieses Kontos auf das Bankkonto des Partners aus. Eine Zahlung über Stripe ist erfolgt, sobald die Überweisung von Kerna dem Stripe-Konto des Partners gutgeschrieben ist.
7.6 Kerna trägt die Gebühren von Stripe für das Auszahlungskonto und die Überweisungen. Der Partner trägt die Gebühren seiner eigenen Bank und etwaige Kosten einer Währungsumrechnung, wenn sein Bankkonto in einer anderen Währung als der der Abrechnung geführt wird.
7.7 Hat der Partner sein Auszahlungskonto nicht eingerichtet oder hat Stripe es eingeschränkt oder geschlossen, zahlt Kerna stattdessen per Banküberweisung auf ein vom Partner angegebenes Konto, und zwar bis zu dem Termin nach Ziffer 7.5. Kerna prüft die Bankverbindung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach ihrem Erhalt und teilt dem Partner innerhalb dieser Frist mit, was fehlt oder unrichtig ist. Gibt der Partner die richtige Bankverbindung zu spät für diesen Termin an, zahlt Kerna innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Erhalt; eine Verzögerung, die allein darauf beruht, dass das Auszahlungskonto oder die Bankverbindung des Partners fehlt, ist keine Verzögerung seitens Kerna. Hat der Partner sein Auszahlungskonto nicht eingerichtet, kann Kerna die Bankgebühren abziehen, die Kerna für die Überweisung entstehen. Kann Stripe einen dem Stripe-Konto des Partners bereits gutgeschriebenen Betrag nicht auszahlen, kann Kerna ihn von diesem Konto zurückholen und stattdessen per Banküberweisung zahlen.
7.8 Kerna zahlt per Banküberweisung statt über Stripe, wenn das Gesetz es verlangt oder wenn es zur Vermeidung nachteiliger steuerlicher Folgen erforderlich ist. Insbesondere wird jede Zahlung über 15.000 zł einschließlich Umsatzsteuer oder deren Gegenwert in Euro per Banküberweisung auf das Zahlungskonto des Partners geleistet, unabhängig vom Land oder Umsatzsteuerstatus des Partners; eine solche Zahlung an einen polnischen Steuerpflichtigen, der als aktiver Umsatzsteuerpflichtiger registriert ist, geht auf ein Konto, das im Verzeichnis der Umsatzsteuerpflichtigen (biała lista) eingetragen ist, im Split-Payment-Verfahren, soweit dieses anwendbar ist. Gesetzliche Schwellenwerte werden anhand des Werts der maßgeblichen Transaktion einschließlich Umsatzsteuer, zusammenhängender Zahlungen und einer gesetzlich vorgeschriebenen Währungsumrechnung beurteilt, nicht allein anhand des Nettobetrags einer einzelnen Abrechnung. Der Partner gibt die für eine solche Zahlung erforderlichen Kontodaten an. Ein Wechsel des Zahlungswegs nach dieser Ziffer verschiebt die Zahlung nicht und mindert die Provision nicht.
7.9 Kerna kann jeden Betrag, den der Partner Kerna nach Ziffer 5.7 oder 6.3 schuldet, gegen eine Zahlung in derselben Währung aufrechnen, nachdem Kerna den Partner wie in Ziffer 6.3 beschrieben informiert hat. Beträge in unterschiedlichen Währungen werden nur zu einem Wechselkurs und Stichtag aufgerechnet, die die Parteien vereinbaren. Die Beschränkungen des Art. 761⁴ des polnischen Zivilgesetzbuchs gelten weiterhin.
8. Steuern
8.1 Die Beträge der Abrechnungen verstehen sich ohne Umsatzsteuer und gleichwertige indirekte Steuern. Der Partner schlägt eine solche Steuer nur insoweit auf seine Rechnung auf, als sie auf die an Kerna erbrachten Leistungen gesetzlich zu berechnen ist. Vorbehaltlich Ziffer 8.3 zahlt Kerna den Betrag der Abrechnung zuzüglich einer korrekt berechneten Steuer.
8.2 Verpflichten die Vorschriften über das Reverse-Charge-Verfahren oder über den Import von Dienstleistungen Kerna zur Abführung der Umsatzsteuer, stellt der Partner seine Rechnung ohne diese Umsatzsteuer aus und gibt die nach dem anwendbaren Recht erforderlichen Kennnummern und Vermerke an. Dies gilt gegebenenfalls sowohl für Partner, die innerhalb der EU niedergelassen sind, als auch für Partner, die außerhalb der EU niedergelassen sind.
8.3 Kerna behält Quellensteuer ein und führt sie ab, soweit das anwendbare Recht dies verlangt, unabhängig davon, ob der Partner innerhalb oder außerhalb der EU niedergelassen ist. Vor der ersten Zahlung übermittelt ein außerhalb Polens niedergelassener Partner Kerna die Informationen und Unterlagen, die zur Bestimmung der richtigen steuerlichen Behandlung erforderlich sind, etwa seine Rechtsform, eine Beschreibung seiner Tätigkeit für Kerna und die Angabe, ob er eine Betriebsstätte in Polen hat. Ein ermäßigter Steuersatz oder eine Befreiung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen gilt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und Kerna die erforderlichen Unterlagen, gegebenenfalls einschließlich einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung, rechtzeitig vor der Zahlung erhält. Die Quellensteuer wird von der Provision abgezogen, und die Provision wird nicht entsprechend erhöht (kein Gross-up): Ein rechtmäßig einbehaltener und an die Steuerbehörde abgeführter Betrag gilt als an den Partner gezahlt. Kerna erteilt dem Partner die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über den Steuerabzug.
8.4 Der Partner ist für seine eigenen Ertragsteuern und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.
8.5 Der Partner teilt Kerna jede Änderung seines Umsatzsteuerstatus oder seiner steuerlichen Ansässigkeit innerhalb von 7 Tagen mit und hält die Angaben, die er Stripe übermittelt, aktuell.
9. Wie der Partner Kerna bewirbt
9.1 Der Partner bewirbt Kerna redlich und rechtmäßig, auch im Einklang mit dem Werbe-, Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht. Das Versenden kommerzieller Nachrichten und das Tätigen von Werbeanrufen erfordern die vorherige Einwilligung des Empfängers, soweit das anwendbare Recht dies verlangt, einschließlich Art. 398 des polnischen Gesetzes über elektronische Kommunikation, soweit anwendbar, und zwar auch bei einer einzelnen Nachricht an ein Unternehmen. Der Partner kann Quelle, Umfang, Datum und Art jeder Einwilligung nachweisen, auf die er sich stützt, beachtet Widerrufe von Einwilligungen und Widersprüche und stellt jede rechtswidrige Tätigkeit unverzüglich ein. Kerna kann verhältnismäßige Nachweise der Rechtskonformität verlangen und fordern, dass eine beanstandete Kampagne pausiert wird.
9.2 Der Partner verwendet nur Aussagen, die auf kerna.io oder in den von Kerna bereitgestellten Partnermaterialien veröffentlicht sind. Er macht keine zusätzlichen Aussagen über Zeitersparnis, Prozentwerte, Investitionsrenditen, Zertifizierungen, Integrationen oder Funktionen und macht keine Zusagen zu Preisen, Verfügbarkeit oder Tarifen von Kerna.
9.3 Der Partner weist potenzielle Kunden deutlich und zusammen mit jeder Empfehlung von Kerna darauf hin, dass er ein unabhängiger Partner von Kerna ist und für die Kunden, die er vermittelt, von Kerna Provision erhält.
9.4 Dem Partner ist es untersagt:
- den Partnercode oder den Partnerlink auf Gutschein-, Rabatt-, Schnäppchen- oder Cashback-Websites zu veröffentlichen;
- ohne schriftliche Zustimmung von Kerna in bezahlter Suchmaschinenwerbung auf „Kerna“ oder ähnliche Begriffe zu bieten oder diese in Anzeigentexten oder angezeigten URLs zu verwenden;
- Domainnamen, Social-Media-Konten oder App-Namen zu registrieren, die „Kerna“ enthalten;
- ohne die nach anwendbarem Recht erforderliche Einwilligung unerbetene kommerzielle Nachrichten zu versenden, die Kerna bewerben oder erwähnen, sei es per E-Mail oder über einen anderen Kanal, einschließlich einzelner Nachrichten an Unternehmen;
- sich selbst, seine Mitarbeiter oder ein Mitglied seiner Gruppe zu empfehlen oder Konten zu eröffnen, um Provision zu verdienen;
- sich als Kerna, als Mitarbeiter von Kerna oder als zur Verpflichtung von Kerna berechtigt auszugeben;
- Zahlungen für Kerna-Abonnements entgegenzunehmen oder Kerna unter eigener Marke zu verkaufen;
- einen Kunden nach seinen Anmeldedaten für Kerna oder für sein Postfach zu fragen.
9.5 Verstößt der Partner gegen diese Ziffer, kann Kerna den Partnercode widerrufen, den Vertrag nach Ziffer 17.3 kündigen und Ersatz des durch den Verstoß verursachten Schadens verlangen. Ein Verstoß lässt bereits verdiente Provision nicht für sich allein entfallen; Provision, die nie geschuldet war, etwa Provision auf eigene Konten des Partners (Ziffer 3.6), wird nach Ziffer 6.3 zurückerlangt.
10. Was Kerna bereitstellt
10.1 Kerna schließt mit jedem Kunden einen Vertrag nach den eigenen Nutzungsbedingungen von Kerna, stellt dem Kunden Rechnungen und leistet den Support unmittelbar. Der Partner ist nicht verpflichtet, Kunden Support zu leisten.
10.2 Kerna stellt Partnermaterialien bereit, darunter Produktbeschreibungen, freigegebene Aussagen und Screenshots, und hält sie aktuell.
10.3 Diese Bedingungen gewähren dem eigenen Kerna-Konto des Partners keinen kostenlosen Tarif. Für einen registrierten Deal kann Kerna für bis zu 14 Tage einen Business-Tarif für ein Demo-Team bereitstellen, der nur für Vorführungen, Schulungen und Tests mit Demodaten genutzt werden darf.
10.4 Kerna legt seine Preise und seine Bedingungen für Kunden fest und kann Tarife und Funktionen ändern, aussetzen oder einstellen. Eine Preisänderung mindert bereits verdiente Provision nicht.
11. Name und Materialien von Kerna
11.1 Für die Dauer des Vertrags gestattet Kerna dem Partner, den Namen Kerna, das Logo und die Partnermaterialien zu nutzen, um Kerna nach diesen Bedingungen und den Markenrichtlinien von Kerna zu bewerben. Diese Erlaubnis ist nicht ausschließlich, nicht übertragbar und widerruflich.
11.2 Der Partner darf das Logo nicht verändern und nicht so mit eigenen Kennzeichen kombinieren, dass der Eindruck eines gemeinsamen Produkts entsteht.
11.3 Mit Zustimmung des Partners kann Kerna den Partner auf kerna.io und in Materialien von Kerna als Partner nennen. Der Partner kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.
11.4 Alle Rechte an Namen, Produkt und Materialien von Kerna verbleiben bei Kerna.
12. Vertraulichkeit
12.1 Jede Partei behandelt die nicht öffentlichen Informationen, die sie von der anderen Partei nach diesen Bedingungen erhält, vertraulich, verwendet sie nur für das Programm und gibt sie nur an Mitarbeiter und Berater weiter, die sie benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
12.2 Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich sind, dem Empfänger bereits bekannt waren, rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, unabhängig entwickelt wurden oder von Gesetzes wegen offengelegt werden müssen. Sie besteht nach Beendigung des Vertrags 3 Jahre lang fort, für Geschäftsgeheimnisse so lange, wie sie Geschäftsgeheimnisse bleiben.
13. Datenschutz
13.1 Jede Partei ist eigenständiger Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten, die sie bei der Durchführung des Programms verarbeitet, und hält die DSGVO ein. Im Rahmen des Programms verarbeitet keine Partei personenbezogene Daten im Auftrag der anderen. Macht die tatsächliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit die Parteien zu gemeinsam Verantwortlichen oder führt sie dazu, dass eine Partei personenbezogene Daten im Auftrag der anderen verarbeitet, schließen die Parteien zuvor die nach Art. 26 bzw. Art. 28 DSGVO erforderliche Vereinbarung.
13.2 Kerna verarbeitet die Kontakt-, Unternehmens-, Steuer- und Zahlungsdaten des Partners sowie die Daten der Personen, die das Partner-Dashboard nutzen, zur Durchführung des Programms, wie in der Datenschutzrichtlinie von Kerna beschrieben. Stripe erhebt die für Auszahlungen erforderlichen Identitäts- und Bankdaten als eigenständiger Verantwortlicher nach seiner eigenen Datenschutzerklärung. Kerna speichert diese Bankdaten nicht: Kerna speichert den Status des Auszahlungskontos und jeder Zahlung sowie, bei einer Zahlung nach Ziffer 7.7 oder 7.8, das Konto, auf das Kerna zahlt.
13.3 Eine Deal-Registrierung erfordert nur einen Firmennamen und eine E-Mail-Domain, und der Partner fügt keine weiteren personenbezogenen Daten hinzu. Vor der Registrierung eines Deals stellt der Partner sicher, dass er diese Informationen rechtmäßig an Kerna weitergeben darf.
13.4 Für jeden Kunden zeigt Kerna dem Partner den Firmennamen oder die Domain, den Tarif, den Abonnementstatus, Datum und Betrag der Zahlungen sowie die darauf entfallende Provision. Kerna gibt keine E-Mail-Adressen von Kunden, keine Inhalte ihrer Postfächer und keine Informationen darüber weiter, wie sie die Funktionen von Kerna nutzen. Der Partner verwendet diese Informationen nur, um die Zuordnung zu prüfen, seine Provision zu prüfen und geltend zu machen und seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Ihre Verwendung für Marketingzwecke erfordert eine gesonderte Rechtsgrundlage und die Einhaltung der Vorschriften über kommerzielle Kommunikation.
13.5 Der Partner hat keinen Zugriff auf die E-Mails, die Kerna für Kunden verarbeitet. Der Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Kerna und jedem Kunden bleibt von diesen Bedingungen unberührt.
13.6 Bevor Kerna einem Partner außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums personenbezogene Daten zugänglich macht, dokumentiert Kerna die Grundlage der Übermittlung: einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, der diesen Partner und die betreffende Verarbeitung erfasst, oder eine andere geeignete Garantie nach Art. 46 DSGVO, erforderlichenfalls mit einer Bewertung der Übermittlung und zusätzlichen Maßnahmen. Ist die Übermittlung nicht durch einen anwendbaren Angemessenheitsbeschluss gedeckt und haben die Parteien keine andere geeignete Garantie nach Art. 46 DSGVO vereinbart, unterzeichnen sie vor jeder Übermittlung die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission für Übermittlungen zwischen Verantwortlichen (Modul Eins) mit ausgefüllten Anhängen; ihre Unterzeichnung allein erlaubt eine Übermittlung erst, wenn ihre Voraussetzungen erfüllt sind.
14. Unabhängige Parteien
14.1 Die Parteien sind unabhängige Unternehmen. Diese Bedingungen begründen kein Arbeitsverhältnis, keine Gesellschaft und kein Joint Venture. Der Partner ist nicht befugt, im Namen von Kerna Verträge abzuschließen, Zahlungen entgegenzunehmen oder Kerna in sonstiger Weise zu verpflichten. Zwingende Rechte und Pflichten, die sich aus der rechtlichen Einordnung des tatsächlichen Verhältnisses der Parteien ergeben, bleiben unberührt.
14.2 Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Programm, vorbehaltlich Ziffer 3.8.
14.3 Jede Partei bestätigt, dass sie befugt ist, den Vertrag zu diesen Bedingungen abzuschließen, und dass sie damit weder gegen Gesetze noch gegen andere für sie verbindliche Verträge verstößt.
15. Haftung
15.1 Keine Partei haftet der anderen für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden.
15.2 Die Gesamthaftung von Kerna gegenüber dem Partner nach diesen Bedingungen ist auf die Provision begrenzt, die dem Partner in den 12 Monaten vor dem Ereignis, das den Anspruch begründet hat, gezahlt wurde oder zu zahlen war.
15.3 Diese Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht für vorsätzlich verursachte Schäden, nicht für geschuldete Provision und nicht für eine Haftung, die nicht rechtswirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
15.4 Kerna garantiert weder ein bestimmtes Umsatz- oder Provisionsniveau noch die ununterbrochene Verfügbarkeit von kerna.io oder des Partner-Dashboards.
16. Freistellung
16.1 Der Partner ersetzt Kerna die Beträge, die Kerna aufgrund von Ansprüchen Dritter und von Geldbußen (soweit gesetzlich zulässig) zu zahlen hat, sowie angemessene Kosten einschließlich Rechtskosten, soweit sie auf (a) einem Verstoß des Partners gegen Ziffer 9, 11, 12 oder 13 oder (b) einem Verstoß des Partners gegen anwendbares Recht bei der Bewerbung von Kerna beruhen.
16.2 Kerna informiert den Partner unverzüglich über einen solchen Anspruch, ermöglicht ihm die Beteiligung an der Verteidigung, ergreift angemessene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und schließt ohne Zustimmung des Partners keinen Vergleich über den Anspruch auf dessen Kosten; der Partner verweigert diese Zustimmung nicht unbillig.
17. Laufzeit und Kündigung
17.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
17.2 Der Partner kann den Vertrag per E-Mail ohne Angabe von Gründen kündigen, und zwar mit einer Frist von einem Monat im ersten Vertragsjahr, von zwei Monaten im zweiten Vertragsjahr und von drei Monaten im dritten und in jedem weiteren Vertragsjahr. Die Kündigungsfrist endet mit Ablauf eines Kalendermonats. Schreibt das Gesetz eine längere Frist vor, gilt diese.
17.3 Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei ihre Pflichten ganz oder zu einem erheblichen Teil nicht erfüllt hat, oder bei außergewöhnlichen Umständen, wie es Art. 764² des polnischen Zivilgesetzbuchs zulässt. Zu den Gründen für eine Kündigung durch Kerna nach dieser Ziffer können Umstände gehören, in denen der Partner:
- diese Bedingungen wesentlich verletzt und den Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer Mitteilung von Kerna behebt oder einen nicht behebbaren Verstoß begeht, etwa Betrug oder Eigenempfehlung;
- zahlungsunfähig wird oder in Liquidation tritt;
- rechtswidrig oder unredlich in einer Weise handelt, die dem Ruf von Kerna ernsthaft schadet; eine in gutem Glauben erhobene Beschwerde oder eine ehrliche Bewertung ist keine solche Handlung.
17.4 Kerna kann den Vertrag per E-Mail ohne Angabe von Gründen mit den Fristen nach Ziffer 17.2 kündigen. Kerna kann ihn außerdem nach Ziffer 17.3 mit sofortiger Wirkung kündigen. Weder die Inaktivität des Partners noch die Höhe seiner Umsätze ist für sich genommen ein Grund nach Ziffer 17.3.
17.5 Bei Beendigung des Vertrags gilt Folgendes:
- (a) der Partner behält bereits verdiente Provision, unabhängig davon, wie der Vertrag beendet wurde; Provision auf provisionsfähige Zahlungen von Kunden, die vor der Beendigung eingegangen sind, unterliegt weiterhin Ziffer 6 und wird nach Ziffer 7 abgerechnet und gezahlt;
- (b) auf Kundenzahlungen, die Kerna nach der Beendigung erhält, fällt keine Provision an, vorbehaltlich Buchstabe (c);
- (c) der Partner behält einen etwaigen Anspruch auf Provision und einen etwaigen gesetzlichen Ausgleichsanspruch bei Vertragsbeendigung (świadczenie wyrównawcze), die ihm zwingendes Recht gewährt und die nicht ausgeschlossen werden können, insbesondere nach Art. 761¹ und 764³ des polnischen Zivilgesetzbuchs;
- (d) Kerna stellt weiterhin Abrechnungen und eine Möglichkeit zur Übermittlung von Rechnungen bereit, bis alle verbleibenden Beträge abgerechnet sind;
- (e) offene Deal-Registrierungen erlöschen, unbeschadet von Buchstabe (c);
- (f) der Partner stellt die Nutzung des Partnercodes, des Partnerlinks sowie des Namens und der Materialien von Kerna ein.
17.6 Die Ziffern 3, 5, 6 und 7 gelten fort, soweit dies zur Berechnung und Abrechnung verbleibender Provision erforderlich ist. Die Ziffern 8, 12, 13, 15, 16, 17.5 und 19 gelten auch nach Beendigung des Vertrags fort.
18. Änderungen dieser Bedingungen
18.1 Kerna darf diese Bedingungen oder das Programm nur ändern, wenn eine Gesetzesänderung, eine notwendige Änderung in Bezug auf die Sicherheit oder die Funktionsweise des Programms oder eine Änderung der Art und Weise, wie das Programm betrieben wird, dies rechtfertigt, und nur in diesem Umfang. Kerna benachrichtigt den Partner per E-Mail mit dem vollständigen geänderten Text mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Änderung. Kündigt der Partner vor diesem Datum nach Ziffer 17.2, gelten für ihn bis zur Beendigung des Vertrags weiterhin die vor der Änderung geltenden Bedingungen. Andernfalls gilt die Änderung ab dem angegebenen Datum. Die Ankündigung einer Änderung berechtigt für sich allein keine Partei, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
18.2 Keine Änderung mindert bereits verdiente Provision oder senkt bei bereits zugeordneten Kunden den Satz, verkürzt ihren Provisionszeitraum oder schränkt ihre Provisionsfähigkeit ein.
18.3 Kerna kann die Aufnahme neuer Partner einstellen. Bestehende Verträge laufen zu diesen Bedingungen weiter, bis sie nach Ziffer 17 enden.
19. Anwendbares Recht und allgemeine Bestimmungen
19.1 Diese Bedingungen unterliegen polnischem Recht.
19.2 Die Parteien versuchen zunächst, eine Streitigkeit im Gespräch beizulegen; dies hindert keine Partei daran, Klage zu erheben, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen oder Maßnahmen zu ergreifen, um die Verjährung eines Anspruchs zu verhindern. Soweit gesetzlich zulässig, sind die polnischen Gerichte ausschließlich zuständig, und Streitigkeiten werden von dem Gericht entschieden, das für den Sitz von Kerna in Katowice sachlich und örtlich zuständig ist. Schreibt das Gesetz für die Vereinbarung dieses Gerichtsstands eine bestimmte Form vor und wurde diese nicht eingehalten, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
19.3 Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung über das Programm dar.
19.4 Keine Partei darf den Vertrag ohne Zustimmung der anderen übertragen, mit der Ausnahme, dass Kerna ihn durch Mitteilung an den Partner auf einen Nachfolger des Unternehmens von Kerna übertragen kann; der Nachfolger übernimmt alle Pflichten von Kerna aus dem Vertrag, einschließlich der Zahlung bereits verdienter Provision und der Provision auf künftige provisionsfähige Zahlungen.
19.5 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die Nichtdurchsetzung eines Rechts bedeutet keinen Verzicht darauf.
19.6 Diese Bedingungen sind in englischer und polnischer Sprache abgefasst. Für einen in Polen niedergelassenen Partner ist der polnische Text maßgeblich; für jeden anderen Partner ist der englische Text maßgeblich. Wo ein Partner niedergelassen ist, wird zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestimmt, bei einem Einzelunternehmer nach dem Ort seiner Hauptniederlassung; eine spätere Verlegung ändert den maßgeblichen Text nicht. Kerna kann Übersetzungen dieser Bedingungen in andere Sprachen zu Informationszwecken veröffentlichen; verbindlich sind nur der englische und der polnische Text.
19.7 Mitteilungen an Kerna sind an partners@kerna.io zu richten. Mitteilungen an den Partner gehen an die Kontakt-E-Mail-Adresse im Partner-Dashboard, die der Partner aktuell hält.
19.8 Sofern das Gesetz keine strengere Form verlangt, können Zustimmungen, Anträge und sonstige Mitteilungen, die nach diesen Bedingungen schriftlich zu erfolgen haben, in Dokumentform nach polnischem Recht erfolgen, auch per E-Mail, die den Absender erkennen lässt. Dies ersetzt weder eine gesetzlich vorgeschriebene Form noch das Recht des Partners nach Art. 758² des polnischen Zivilgesetzbuchs, eine schriftliche Bestätigung des Vertragsinhalts zu verlangen.
Kerna sp. z o.o. · KRS 0001203068 · Version 1.1 · 3. November 2026
